§1 Grundsatz

Die Musikschule Sächsische Schweiz e.V. erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen Entgelte nach dieser Ordnung.

§2 Aufnahmeentgelt

Es wird ein einmaliges Aufnahmeentgelt in Höhe von 8,00 € erhoben. Ausgeschlossen sind zeitlich begrenzte Kurse und Projekte.

§3 Höhe des Unterrichtsentgeltes

(1) Die Höhe des Unterrichtsentgeltes richtet sich nach der Art des Unterrichtes, an dem der Schüler teilnimmt.

(2) Den Unterrichtsentgelten liegt zugrunde, dass pro Schuljahr mindestens 34 Unterrichtsstunden erteilt werden. Die Teilnahme am Ensemble- und Ergänzungsunterricht ist zeitlich begrenzt und wird durch die Geschäftsleitung entschieden.

(3) Die Unterrichtsentgelte betragen: Siehe Tabelle Vorderseite

       

(4) Nach Erreichen des 18.Lebensjahres ist zur weiteren Gewährung des Schülertarifs eine Schulbescheinigung oder Studienbescheinigung (für jedes Semester) unaufgefordert in der Musikschule vorzulegen.

(5) Kann der Unterricht aus Gründen, die nicht in der Person des Schülers liegen, während eines Fälligkeitszeitraumes nicht erteilt werden und es besteht seitens der Musikschule keine Möglichkeit, diese ausgefallenen Stunden nachzuholen, so werden die Entgelte auf schriftlichen Antrag am Schuljahresende erstattet, wenn weniger als 34 Wochenstunden erteilt wurden.

(6) Verändert sich im Laufe des Schuljahres die Unterrichtsform durch Ausscheiden eines oder mehrerer Schüler, so ist eine Ummeldung des/der verbleibenden Schülers/Schüler und eine Anpassung der Entgelte erforderlich. Unabhängig davon bleibt das Entgelt in der bisherigen Höhe max. zwei Monate bestehen, längstens bis zum Ende des Schuljahres.

(7) Alle zu entrichtenden Entgelte sind Jahresentgelte. Sie werden zu Beginn eines Schuljahres im Voraus fällig und setzen sich zusammen aus:

          - einem einmaligen Aufnahmeentgelt bei Neuaufnahmen

       

          - den Jahresentgelten für den Unterricht in dem
            entsprechenden Fach und Tarif

       

          - dem Jahresentgelt für die Nutzung eines
             musikschuleigenen Instrumentes

       

Alle Entgelte werden mit der 1. Unterrichtsstunde fällig. Sie sind entweder in einem Betrag zu Beginn des Schuljahres oder vierteljährlich bis spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist um mehr als 14 Tage überschritten, fallen auch dann Verzugszinsen an, wenn der Zahlungssäumige noch keine schriftliche Mahnung erhalten hat. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden zusätzliche Mahnentgelte ab der ersten schriftlichen Mahnung in der jeweils geltenden Entgeltordnung ausgewiesen Höhe erhoben. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseinganges zur Gutschrift. Die Entgelte werden durch Entgeltbescheid erhoben.

§4 Entgeltermäßigungen

(1) Für die Teilnahme am Hauptfachunterricht kann eine Ermäßigung als Geschwisterermäßigung gewährt werden.

(2) Sie kann nur dann gewährt werden, wenn für alle betreffenden Geschwister gemeinsam nur ein Zahlungspflichtiger einsteht und wenn die Buchung aller Unterrichtsgelder über ein gemeinsames Familienentgeltkonto der Musikschule erfolgt. Unter der Voraussetzung, dass bei allen An- und Ummeldungen die erforderlichen Auskünfte zur Familie angegeben werden, wird die Geschwisterermäßigung automatisch gewährt. Bei einer späteren Korrektur oder Vervollständigung wird die Geschwisterermäßigung ab dem Monat des Eingangs dieser Nachricht gewährt. Eine rückwirkende Gewährung kann nicht erfolgen.

Die Geschwisterermäßigung wird in der Reihenfolge des Geburtsdatums gewährt, dass:

          - das erste (älteste) Kind keine Ermäßigung erhält

       

          - das zweite eine Ermäßigung von 10% erhält

       

          - und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 20 %
             erhält

       

mit Ausnahme von Entgelt für Musikinstrumentennutzung.

       

(3) Sozialermäßigung kann in allen Unterrichtsformen der Musikschule für sozial Benachteiligte auf formlosen Antrag hin gewährt werden.

(4) Schülern ohne Hauptfachbelegung können keine Ermäßigungen gewährt werden. Ermäßigung zur Förderung bestimmter Fächer und Unterricht zur Begabtenförderung kann die Geschäftsführung in Abhängigkeit von der Haushaltlage gewähren.

§5 Nutzung von musikschuleigenen Musikinstrumenten / Tonstudio

Das monatliche Entgelt für die Nutzung eines musikschuleigenen Instrumentes beträgt 10,00 €. Kleinstreparaturen und Zubehör (wie Saiten, Zapfenfett etc.) gehen zu Lasten des Nutzers.

Für die Fremdausleihe von Instrumenten wird ein monatliches Entgelt von 15 € erhoben.

Bis zum Abschluss eines speziellen Leihvertrages haftet der Nutzer vollumfänglich für das entgegengenommene Instrument und das Zubehör.

Für die Fremdnutzung des Tonstudios wird ein dem vereinbarten Aufwand entsprechendes Entgelt erhoben.

§6 Zuschläge

Für Schüler, deren Wohnsitz sich außerhalb des Landkreises befindet, wird ein Zuschlag von 33 % berechnet.

Für Schüler, deren Wohnsitz sich innerhalb des Landkreises befindet und deren Wohnorte sich nicht an der Zahlung des Sitzgemeindebeitrages beteiligen, wird ein Zuschlag analog des festgelegten Sitzgemeindeanteils berechnet. (Möglich bis 31.12.2022)

§7 Mahnentgelte

Für die schriftliche 1. Mahnung wird ein Entgelt in Höhe von 5 Euro erhoben. Für die 2. schriftliche Mahnung beträgt die Höhe des Entgeltes 7,00 €. Bei Nichtbeachtung der Zahlungsaufforderungen wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet.

§8 Fälligkeit

Alle Zahlungen erfolgen unbar auf das in der Rechnung angegebene Konto oder durch Erstellung eines Lastschriftauftrages. Die Entgelte sind vierteljährlich im Voraus zum 01.01.; 01.04.; 01.07. und 01.10. fällig. Bevorzugte Zahlungsweise durch Einzugsermächtigung.

§9 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

       

 

 

Informationen zur Anmeldung

Sie haben die Möglichkeit unsere Anmeldungsformulare (Schulanmeldung bzw. Kursanmeldung) direkt auszufüllen und an uns zu senden.

Bitte schicken Sie das Formular nicht nochmals per Post an uns.

Wir weisen darauf hin, dass die schriftliche Anmeldung noch keinen Vertragsabschluss darstellt. Nach Anmeldung erfolgt der Eintrag in die Warteliste. Sobald im gewünschten Unterrichtsfach Kapazitäten frei werden, wird mit Ihnen ein Gesprächstermin vereinbart, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

 

Sie erreichen uns:

Geschäftsstelle Pirna

Tel.: (0 35 01) 71 098-0 
Fax.: (0 35 01) 71 098-6

e-Mail: musikschule.pirna@t-online.de

 

Unter dem Menüpunkt Entgeltordnung finden Sie das aktuelle Leistungsverzeichnis und unter AGB's steht unser Kleingedrucktes.